Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop https://www.ideeundwerk.at/shop oder in anderer Weise zwischen der Idee und Werk R. Tauder GmbH und einem gewerblichen Kunden abgeschlossen werden (B2B). Gewerbliche Kunden sind Kunden, welche über einen gültigen Gewerbeschein oder eine andere Legitimation für die selbständige Ausübung Ihrer fachlichen Tätigkeit verfügen. Ein Verkauf der von uns angebotenen Produkte ist ausschließlich in der von Ihnen nachgewiesenen und von uns akzeptieren Branche bzw. Gewerbeart zulässig. Die Entscheidung, welche Nachweise wir akzeptieren bzw. welche Branchen wir beliefern, behalten wir uns vor. Unser Angebot im Zuge dieser AGB richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, deren Angebot oder Dienstleistung sich in weiterer Folge direkt an den Endverbraucher/Konsumenten richtet. Es besteht in Zusammenhang mit diesen AGB KEINE Vereinbarung oder Berechtigung für einen Großhandel ihrerseits (B2B = Belieferung anderer gewerblicher Kunden oder Händler). Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung mit uns nötig, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht! Jeder Kauf und jedes Geschäft wird im Zuge dieser AGB als Einzelvertrag abgewickelt. Es entsteht für keinen der Vertragspartner eine Dauergeschäftsverbindung oder Dauerverpflichtung, somit können auch keine Folgerechte abgeleitet werden. Die Fa. Idee und Werk R. Tauder GmbH liefert nur an uneingeschränkt geschäftsfähige oder juristische Personen.
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Angebote und Vertragsabschluss
- Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote unsererseits freibleibend.
- Sollten auf Käuferseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es dem Verkäufer frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen Fällen tritt ein Lieferverzug des Verkäufers nicht ein.
- Fixtermingeschäfte müssen auf unserer Auftragsbestätigung als solche ausgewiesen sein, schriftlich bestätigt werden, um als solche Gültigkeit zu erhalten.
- Abschlüsse unserer Vertreter sowie telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden, ebenso nachträgliche Änderungen oder Annullierungen von Aufträgen. Einige Produkte unseres Sortiments sind limitiert, wir behalten uns diesbezüglich den Ausverkauf vor.
III. Datenschutz und Adressänderung
- Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
IV. Preise und Lieferkonditionen
- Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie entweder vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich angeboten oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers bestätigt wurden.
- Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
- Ungeachtet dessen, behält sich der Verkäufer mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung aber jedenfalls das Recht vor, bei allen Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere in Fällen von Lohnerhöhungen, von Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, der Steuern, der Transportkosten, der Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten sowie Valutaänderungen, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand der Gestehungskosten zu erhöhen.
- Die Versandkosten sind nach Zonen aufgeteilt und belaufen sich wie folgt:
Zone 0 (Inland) unter € 150,- auf € 7,50, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 10,30, zwischen € 251,- bis € 350,- auf € 13,50.
Zone 1 (DE) unter € 150,- auf € 14,50, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 16,00, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 18,50.
Zone 2 (IT) unter € 150,- auf € 19,00, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 21,50, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 24,50.
Zone 3 (SL/HU/BE/NL/LU/DK/PL/CZ) unter € 150,- auf € 20,30, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 22,60, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 25,30.
Zone 4 Zone 4 (BR/GB/HR/RS/AL/GR/BH/MK/TR) unter € 150,- auf € 23,00, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 25,00, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 28,00.
Zone 5 (FI/SE) unter € 150,- auf € 27,00, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 29,50, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 32,00.
Zone 6 (IE/NO/PT/EE/LT/LV/CY/MT/MC) unter € 150,- auf € 29,50, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 33,50, zwischen € 251,- bis € 500,- auf € 36,50.
Zone 7 (CH/LI) unter € 150,- auf € 18,00, zwischen € 151,- bis € 250,- auf € 20,50, zwischen € 251,- bis € 1.250.- auf € 23,00.
Frei Haus Lieferung in der Zone 0 ab € 351,-, in den Zonen 1 bis 6 ab € 501,- und in der Zone 7 ab € 1.251.-
Palettenversandkosten werden außer Zone 0 und und 1 gesondert verrechnet.
Alle Werte verstehen sich exkl. USt.. Lieferungen außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden individuell angeboten. - Für Aufträge mit einem Warenwert unter € 75,- verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 7,-.
- Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Klischee- und Entwurfskosten. Die Herstellung von Filmen, Druckklischees sowie Satzkosten, Stanzwerkzeuge, Entwürfe oder ähnliches sind gesondert zu beauftragen, die anfallenden Kosten werden extra berechnet.
- Bei allen Sonderanfertigungen hat der Verkäufer das Recht zu Mehr- oder Minderlieferung bis zu +/-10% der bestellten Menge; dies unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermenge.
- Entwürfe werden nach Aufwand berechnet.
- Wir verrechnen für Musterversendungen (max. 1 Artikel pro Auftragsposition) von 6-10 verschiedenen Artikeln im Inland € 25,- netto (inkl. Versandkosten) in Österreich, außerhalb Österreich € 35,- (inkl. Versandkosten). Ab 11 verschiedenen Artikeln € 50,- netto (inkl. Versandkosten) im Inland in Österreich, außerhalb Österreich € 70,- netto (inkl. Versandkosten). Die Musterpauschale wird im Auftragsfall dem Auftrag gutgeschrieben.
V. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto Kassa. Bei Erstkunden werden die bestellten Standardwaren per Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert, bei Sonderanfertigungen je nach Auftragshöhe mit 50% bzw. 80% Vorauskassa und 50% bzw. 20% bei Warenversand. Im Onlineshop akzeptieren wir Zahlungen, die per Visakreditkarte, Mastercard, PayPal, Sofortüberweisung oder Kauf auf Rechnung getätigt werden, und verweisen auf die jeweiligen Vertragsbeziehungen von Kunden und dem Zahlungsmittelanbieter und deren Nutzungsbedingungen. Im Fall einer Rücküberweisung auf Grund von Kunden gewünschten Auftragsstornierungen, werden etwaige Zahlungsprovisionen bzw. Bearbeitungsgebühren der Zahlungsmittelanbieter abgezogen.
- Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftsanzeige des Geldinstitutes bzw. des Kreditkarteninstituts beim Verkäufer vorliegt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von bis zu € 11,- pro erfolgter Mahnung sowie die Evidenzhaltung des Schuldnerverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,- zu ersetzen. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, maximal 12 % p. a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer entstehenden Kosten wie Zinsen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung des Kreditschutzverbandes, zu ersetzen.
- Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks hat der Käufer zu tragen und zu begleichen.
- Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Akontozahlungen findet nicht statt.
- Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer dennoch sofortigen Anspruch auf Barzahlung.
- Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers nach Vertragsabschluss, z.B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen den Verkäufer, Sicherstellung oder Vorauszahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.
VI. Lieferung
- Die Lieferart ist, wenn keine abweichenden und schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, dem Verkäufer zu überlassen. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die vom Käufer erteilte endgültige Druck- und Anfertigungsgenehmigung beim Verkäufer eingeht.
- Der Verkäufer haftet für ordnungsgemäße branchenübliche Verpackung. Wünscht der Vertragspartner eine Transportversicherung, so ist dies mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin bei uns eingehend schriftlich mitzuteilen. Die Kosten einer vom Kunden gewünschten Versicherung trägt der Kunde.
- Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 25,- pro Palettenplatz pro Monat in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Wenn das nicht möglich ist, so hat der Käufer den aushaftenden Betrag mit einer zusätzlichen Verzinsung von 3 % zur Gänze zu bezahlen.
- Wenn eine vorübergehende Einlagerung (Abrufauftrag) bei uns ausdrücklich vereinbart ist, so haften wir für keinerlei Schäden, der trotz der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an der Ware entstanden ist. Wir sind nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung an eingelagerten Waren abzuschließen. Wir verrechnen dem Auftraggeber über den letzten vereinbarten Abruftermin hinaus für die Einlagerung von fertigen und halbfertigen Erzeugnissen € 25,- pro Palettenplatz pro Monat, sowie 2 % für Warenwertverzinsung auf den jeweiligen Fakturenwert.
- Fälle höherer Gewalt, Streiks und alle Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, welche die Fabrikation und Auslieferung ohne unser Verschulden hemmen oder verhindern, befreien uns von unserer Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
- Geringfügige Lieferfristüberschreitungen bis zu einer Woche hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
- Bei Beanstandungen kann originalverpackte Ware innerhalb von 8 Werktagen retourniert werden. Falls kulanter Weise danach im Einzelfall nach Rücksprache eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 25 % und die Retour-Frachtkosten. Sonderprodukte- bzw. -fertigungen können nicht zurückgenommen werden. Bei Retournahmen von saisonalen Kreativartikel, werden nur 50 % vom Verkaufswert gutgeschrieben, da es sich um auftragsbezogene Produktionen nur für diese eine Saison handelt.
VII. Verwertungsbeitrag - ARA
- Wir entpflichten alle Waren, welche vom Bundesministerium als Verpackung festgelegt wurden, über das ARA-System mittels unserem Servicevertrag Nr. S 80130 oder einer sonstigen vom Bundesministerium anerkannten Verwertungsgesellschaft.
- Wenn der Käufer das Produkt oder die Verpackung selbst über ein System seiner Wahl entpflichten lässt, muss er uns unaufgefordert eine schriftliche Bestätigung darüber zukommen lassen.
- Wir sind schad- und klaglos zu halten, wenn der Käufer uns diese Bestätigung nicht unaufgefordert zukommen lässt, oder die ARA bzw. das Bundesministerium Forderungen an uns stellt, weil der Käufer der Verpflichtung einer Abgabenbezahlung für die Verwertung nicht nachkommt.
- Exportprodukte werden durch uns nicht automatisch lizenziert.
VIII. Mängelansprüche - Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte sofort nach Eingang auf Mängel zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung sind auch entsprechende Stichproben vorzunehmen.
- Flächengewichtsabweichung von +/- 5% bei Karton sind kein Reklamationsgrund. Bei Sonderfarben im Druck kann bei Anschlussaufträgen der gleiche Farbton nicht garantiert werden.
- Mengentoleranz von +/- 10 % für Kleinmengen sind produktionstechnisch vorgegeben. Sollte der Käufer geringere Toleranzen wünschen, ist dies unbedingt schriftlich in der Auftragsbestätigung zu vermerken. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten hat der Käufer zu tragen.
- Wir verwenden für den Druck handelsübliche Druckfarben, die hinsichtlich Farb-treue, Abriebfestigkeit, Lichtechtheit, Wasserfestigkeit den handelsüblichen Bedingungen, und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Stellt der Käufer besondere Ansprüche an die Farbe, wie z.B. Restlösemittelgehalt < 20 g/m², Reibbeständigkeit, besonderen Glanz, Siegelfähigkeit der Farbe, Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit usw. so hat er uns hierauf bei Angebotsanfrage und Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben hat der Verkäufer niemals Gewähr zu leisten.
- Verwendet der Käufer die bestellten Materialien für abzupackende Lebensmittel, so hat er uns ausdrücklich und schriftlich auf die lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeitsanforderungen hinzuweisen. Der Druck darf nie direkt mit dem Lebensmittel in Kontakt gebracht werden.
- Erhält der Käufer Korrekturabzüge, so hat er diese sorgfältig zu prüfen und durch Unterschrift auf dem Korrekturabzug die Druckfreigabe zu erteilen. Für fehlerhafte Text-, Satz- und Motivanordnungen sowie im Text stehen gebliebene Fehler, die vom Käufer in den freigegebenen Korrekturabzügen nicht beanstandet wurden, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt.
- Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen.
- Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben; andernfalls ist auf sie als verspätet nicht mehr einzugehen.
- Bei berechtigter Mängelrüge ist dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, den Man-gel durch Austausch oder in anderer ihm adäquat erscheinenden Weise zu beheben. Eine Verletzung dieser Verpflichtung seitens des Käufers enthebt den Verkäufer von jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtung.
IX. Schadensersatz und Produkthaftung
- Nicht sachgemäße Lagerung durch den Käufer schließt jeden Schadensersatz aus.
- Der Schadensersatz kann keinesfalls den Wert der gelieferten Ware übersteigen. Überdies ist jegliche Schadenersatzleistung zusätzlich auf solche Schäden begrenzt, die vom Verkäufer unter Versicherungsschutz gebracht werden können, sodass insbesondere die Haftung für Gewinnentgang dritter Personen sowie die Haftung für Prozesskosten von vorne herein ausgeschlossen sind.
- Schadenersatz für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
X. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und Eigentumsrechte
- Die von uns hergestellten Gegenstände einschließlich Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Klischees, Werkzeuge u.ä. bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn wir hierfür vom Käufer anteilige Kosten vergütet erhalten.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, auf den von uns hergestellten Liefergegenständen unser Firmenzeichen oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.
- Für Produktmuster, Skizzen, Entwürfe, Filme u.ä., die vom Käufer ausdrücklich bestellt oder in Auftrag gegeben werden, ist das hierfür vereinbarte Entgelt auch dann zu bezahlen, wenn der Hauptauftrag, für den die Produktmuster, Skizzen, Entwürfe, Filme u.ä. angefertigt wurden, nicht erteilt wird.
- Eine Prüfung, ob die vom Käufer beigestellten Unterlagen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen) verletzen, obliegt dem Käufer. Werden wir durch Dritte wegen der Verwendung oder Vervielfältigung der vom Käufer beigestellten Unterlagen und Vorlagen wegen Verletzung von Urheberrechten und/oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat der Käufer bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung den Verkäufer zu unterstützen und uns sämtlichen Schaden (einschließlich Anwalts- und Prozesskosten), der uns dadurch entsteht, zu ersetzen.
- Prospekte, Kataloge, Produktmuster, Präsentationen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
XI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
- Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
XII. Rücktrittsrecht
- Ereignisse, welche die Geschäftsgrundlage des Vertrages ganz oder zum Teil einschneidend verändern, mögen sie beim Verkäufer oder beim Käufer oder bei deren Zulieferern zutreffen, berechtigen den Verkäufer, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen oder überhaupt aufzulösen bzw. zurückzutreten.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz oder der Ort der Geschäftsleitung des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz bzw. am Wohnort des Käufers Klage zu erheben.
- Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Anwendung österreichischen materiellen Rechts ausdrücklich vereinbart.